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Preise für Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahler

Das wahrscheinlich heikelste Thema. Das liebe Geld. Gerade hier anstehen die meisten Diskussionen. Da man vorstellen kann, das wir nicht ALLE erstattungsfähige Summen Ihrer Privaten Krankenversicherung PKV kennen können. Die Erstattung der Heilmittel der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird durch die Spitzenverbände der Heilmittelerbringer und den Vertretern der GKV regelmäßig verhandelt. Diese Beträge bilden die Grundlage unserer Behandlungspreise. Unsere Praxis hat sich für den 1,3 fachen Satz der GKV-Preise entschieden. Dieser Faktor gilt sowohl für PKV, Beihilfeversicherte als auch für Selbstzahler. Wir halten diese Orientierung für eine sehr faire Lösung. Wir bewegen uns damit im Vergleich im unteren Drittel der Preise der Mitbewerber. 

 

Vor der ersten Behandlung werden zwischen Uns und Ihnen die Kosten in einer Honorarvereinbarung fixiert.

Die Kosten für für osteopathische Behandlungen und andere private Leistungen werden nach Ihren Umfang mit 30 % über den der GebüHP  zusammengefasst und in Rechnung gestellt. Der Preis kann variieren, da die Preispositionen einen Pauschalpreis nicht vorsehen.

 

Für Selbstzahler beträgt der Preis für eine Behandlung hier zzt. 105 €. 

 

Trotz allem kann es sein, das Ihr Versicherer nicht vollumfänglich erstattet. Bitte klären Sie dieses direkt mit Ihrer Krankenkasse! 

 

An dieser Stelle empfehle ich für Selbstzahler eine Zusatzversicherung die die Kosten für Osteopathie ganz oder teilweise übernimmt.

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